Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Zukünftigen Liefergeschäften liegen jeweils die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.) Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte in Produktbeschreibungen, Preisangaben, Prospekten, Werbung o. ä sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Stand oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.

3.) Unsere Preise gelten soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, für reine Warenlieferung ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren kann diese innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.

2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang

Verbindlich geltende Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen beispielsweise die Klärung  technischer Fragen als auch Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen welche wir zu vertreten haben in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug

1. Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und Netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 8% über dem jeweils gültigen Basiszins zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
2. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis darüber, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.
3. Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

4. Eigentumsvorbehalt

1.) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum; der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Saldo, soweit wir Forderungen in laufende Rechnung(en) buchen.
Dieser Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der Besteller kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.

2.) Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde in diesem Fall sicherungshalber an uns ab; Wir nehmen die Abtretung an. Zugleich ermächtigen wir den Besteller  widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Besteller kann die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit diese die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.

3.) Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits zum Verarbeitungszeitpunkt auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstehenden Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

4.) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention unsererseits hat der Kunde zu erstatten.  

5. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr über an den Käufer, unabhängig von der Tatsache wer die Transportkosten trägt.  

 6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

1.) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen.
2.) Da alle Geschäftsfälle unter Kaufleuten stattfinden (B2B) schließen wir die gesetzliche Gewährleistung für als gebraucht deklarierte Waren aus. Waren die als original verpackt oder unbenutzt aber als "Abverkaufsware" deklariert sind mit einem Zeitraum von 6 Monaten gesetzlicher Gewährleistung nach Erhalt der Ware ausgewiesen. Neuware wird mit 12 Monaten gesetzlicher Gewährleistungsfrist vertrieben, Beginn des Gewährleistungszeitraumes hier ebenfalls ab Erhalt der Ware.
3.) Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch und Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand selbst. Wir tragen gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits -und Materialkosten)
4.) Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder aber schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.) Unsere vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftung für nichtvorhersehbare Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für etwaige Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Literatur, gebrauchte Ware

Literatur ist vom Umtausch nach Aufreißen der Ware ausgeschlossen. Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.  

9. Einsicht in den Vertragstext

 Sie können unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit auf dieser Website einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.


10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Wir sind aber auch berechtigt, den Vertragspartner an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


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